Darlehen für Studiengebühren

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In Zeiten von Studiengebühren kann es sich nicht mehr jeder leisten, sich an einer Hochschule zu immatrikulieren, da dies oftmals mit hohen Kosten während des Studiums verbunden ist. Um diese auch tragen zu können, nehmen viele Studenten meist einen Job außerhalb der Hochschule an, um nebenher die laufenden Kosten decken zu können. Doch es gibt in auch die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, um die Studiengebühren vorläufig zu finanzieren. Das Besondere an dieser Form der Kredite ist, dass die bewilligte Summe Monat für Monat an den Kreditnehmer, also den Studenten ausgezahlt wird.

Flexibel im Studium mit einem Darlehen für die Studiengebühren

Die Darlehen für die Studiengebühren, welche über die KfW- oder der jeweiligen Landesbank bewilligt werden, sollen es vor allem auch sozial schwächeren möglich machen, ein Studium aufzunehmen, ohne sofort die hohen Studiengebühren tragen zu müssen. Dies führt allerdings in den meisten Fällen dazu, dass die Studenten Schulden aufbauen, die nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen. Wird BAföG bewilligt, werden hier zusammen nicht unerhebliche Verpflichtungen geschaffen, die den Start ins Berufsleben nach dem Studium erheblich erschweren können.

Darlehen für Studiengebühren – Vergleichen ist wichtig!

Wie bei jedem Darlehen, gibt es auch hier große Unterschiede hinsichtlich der Konditionen und Voraussetzungen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Darlehen für Studiengebühren am Studienort überhaupt beantragt werden müssen, obliegt dem jeweiligen Bundesland. Diese setzten auch die jeweilig geltenden Rahmenbedingungen fest. Allerdings werden nicht in jedem Bundesland Studiengebühren fällig. Das Darlehen für Studiengebühren kann daher nur beantragt werden, wenn diese auch tatsächlich an der gewünschten Hochschule gezahlt werden müssen. Meist ist auch eine gewisse Altersgrenze festgelegt.

Wichtig für den Studenten vor Aufnahme eines solchen Darlehens zu wissen ist, in welchem Zeitrahmen die Rückzahlung zu erfolgen hat und an welche weiteren Bedingungen diese genknüpft ist. Viele Anbieter haben Klauseln in den Verträgen, dass die Rückzahlungsraten auch bei Arbeitslosigkeit oder Aufnahme eines erneuten Studiums zurückgezahlt werden müssen. Stunden oder eine Verringerung der monatlich fälligen Rate ist meist nicht möglich. Bedacht werden muss auch, dass bei einem Studienabbruch die Frist bis zur ersten Rückzahlungsrate entsprechend nach vorne fällt.

Das Darlehen für Studiengebühren in Zahlen

Die Zinsen, die für einen solchen Kredit anfallen, sind gedeckelt, was bedeutet, dass ein festgelegter Zinssatzhöchstbetrag nicht überschritten werden darf. In Hamburg, Niedersachsen und Hessen liegt der derzeitig festgesetzte Satz bei 7,5%, Bayern liegt hier mit derzeit 7,75% etwas höher. Niedrigere Zinssätze finden sich in Baden-Württemberg mit 5,5% und in Nordrhein-Westphalen mit 5,9%. Die aktuell fälligen nominalen Zinssätze liegen unter den festgelegten Höchstgrenzen, werden jedoch halbjährlich an die aktuelle Zinslage angepasst.

Geknüpft sind die Darlehen für Studiengebühren meist auch an ein monatliches Mindesteinkommen, dass derzeit zwischen 1070 und 1340 Euro – wieder Bundeslandabhängig – liegt. Hierzu zählen die Einnahmen im Sinne des § 21 BAföG. Fällt das Nettoeinkommen nach dem Studium unter diese Grenze, kann oftmals ein Antrag auf eine 12-monatige Freistellung von der Rückzahlung beantragt werden.

Wer ein Darlehen für die Studiengebühren aufnehmen möchte, sollte in jedem Falle immer vergleichen und die Konditionen genau prüfen. Vor allem, da 2012/2013 bis auf zwei Ausnahmen eine Abschaffung der Studiengebühren geplant ist, sollten auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

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