Kredit für geringfügig Beschäftigte

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Ein Kredit für geringfügig Beschäftigte wird nicht von allen Banken angeboten. Als geringfügig Beschäftigte zählen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 400 Euro. Bei so einem geringen Einkommen ist es natürlich kaum möglich, die monatlichen Raten regelmäßig zu bedienen. Dennoch gibt es auch Möglichkeiten einen Kredit für geringfügig Beschäftigte zu bekommen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die geringfügige Beschäftigung als Nebenerwerb ausgeführt wird.

Voraussetzungen für eine Kreditvergabe

Eine der wichtigsten Bedingungen die Banken vor einer Kreditvergabe stellen ist ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Dies muss ausreichend sein, um die monatlichen Belastungen aus dem Kredit jederzeit bewältigen zu können. Hierfür führen Banken eine individuelle Haushaltsrechnung für den Kreditnehmer durch. Dabei werden die monatlichen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Reicht die Differenz für die Ratenbelastung aus, sind die Chancen gut, dass der Kredit auch bewilligt werden kann. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass der Kreditnehmer keine negativen Eintragungen in seiner Schufa hat.

Unseriöse Angebote sollte man meiden

Wenn man sich im Internet auf die Suche nach einem Kredit für geringfügig Beschäftigte macht, kommt man zwangsläufig auch mit unseriösen Angeboten in Berührung. Es wird dann damit geworben, dass auch in den schwierigsten Fällen eine Vermittlung von Krediten problemlos möglich ist. Diese Angebote sollten jedoch genau geprüft werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass man sich nicht auf eine Vorauszahlung von Vermittlungsgebühren einlässt.

Diese werden oftmals verlangt, ohne dass es hinter zu einer Vermittlung des versprochenen Kredites kommt. Eine weitere beliebte Masche ist es, die Vergabe des Kredites vom Abschluss einer Versicherung oder eines Bausparvertrages abhängig zu machen. Hier geht es den Vermittlern zumeist nur darum, Provisionen von den Versicherungen zu erzielen. Auch wenn man den Kredit sehr dringend benötigt, sollte man sich dennoch nicht auf solche Angebote einlassen.

Was tun bei einer Kreditablehnung

Für den Fall, dass der Kredit für geringfügig Beschäftigte aufgrund eines zu geringen Einkommens abgelehnt wurde, muss man die Suche nicht zwangsläufig aufgeben. Um den Kredit für geringfügig Beschäftigte doch noch genehmigt zu bekommen, ist es ratsam, einen zweiten Kreditnehmer in den Kreditvertrag aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel auch der Ehepartner oder ein Lebenspartner sein. Eine weitere Möglichkeit sind auch Eltern oder Großeltern.

Wenn diese über ein ausreichendes Einkommen verfügt, sind die meisten Banken bereit den Kredit auch für geringfügig Beschäftigte zu genehmigen. Eventuell verfügt der Kreditnehmer auch noch über Sicherheiten, die er bei der Bank hinterlegen kann. Dies können zum einen Wertgegenstände wie Schmuckstücke oder auch eine kapitalbindende Lebensversicherung sein.

Wer über eine Kapitallebensversicherung verfügt, kann diese natürlich auch verkaufen. Dies ist oftmals günstiger als ein Kredit für geringfügig Beschäftigte. Wichtig dabei ist vor allem, dass die Lebensversicherung über einen bestimmten Rückkaufswert verfügt. Der Verkauf von Lebensversicherungen hat zudem den Vorteil, dass die Leistungen bei einem Todesfall auch nach dem Verkauf noch erhalten bleiben.

Zudem erhalten die Besitzer deutlich mehr, als wenn die Lebensversicherung beispielsweise gekündigt wird. Wer eine Lebensversicherung verkaufen möchte, findet im Internet einen eigenen Zweitmarkt hierfür. Auf jeden Fall sollte man sich nur an einen seriösen Käufer wenden und das Angebot gegebenenfalls von einem Fachmann überprüfen lassen.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage