Kredit mit Krankengeld

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Speziell bei Krankheit und Bezug von Krankengeld kann man rasch in einen finanziellen Engpass geraten, der die Aufnahme eines Kredites erfordert. Da das Krankengeld gegenüber der Lohnfortzahlung erheblich niedriger ist, weist der Familienetat schnell größere Lücken auf.

Grundsätzliche Möglichkeiten einen Kredit zu erhalten

Die Vergabe von einem Kredit bei Krankengeld wird durch die Banken unterschiedlich gehandhabt. Während einige Kreditinstitute es rundweg ablehnen, einen Kredit zum Krankengeld zu gewähren, machen andere Banken ihre Entscheidung von der Kundenbeziehung und den Lebensumständen des Kunden abhängig.

Wieder andere sehen nur die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditsuchenden. Wird diese positiv beurteilt, wird ein Kredit auch bei Krankengeld bewilligt. Die Höhe des Kreditbetrages ist abhängig von Ihrer Kapitaldienstfähigkeit. Je höher die Bank Ihre Möglichkeiten einschätzt, monatliche Rückzahlungen zu leisten, umso höher wird der Kreditrahmen ausfallen, den man Ihnen einräumen wird.

Notwendige Voraussetzungen

Um einen Kredit bei Krankengeld zu erhalten, muss zunächst eine Haushaltsrechnung erstellt werden. Dabei ermittelt das Kreditinstitut die Bonität des Kunden, die Ausgaben werden den Einnahmen gegenübergestellt. Fällt diese Berechnung positiv aus, steht bei vielen Banken einer Kreditvergabe nichts im Wege. Kreditinstitute dürfen Kredite nur gewähren, wenn unter objektiven Gesichtspunkten die Rückzahlung sichergestellt ist. Bei negativem Ausgang dieser Ermittlung wird die Bank regelmäßig einen Kredit verweigern, unabhängig davon, ob es sich um einen Kredit bei Krankengeld oder mit normalem Gehaltsbezug handelt.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Einkommen insgesamt zu niedrig ist. Oder es wurden bereits andernorts Kreditverpflichtungen eingegangen, die den familiären Haushalt über Gebühr belasten und die zuverlässige Rückzahlung neuer Kredite erscheint zweifelhaft. Gänzlich unmöglich ist die Gewährung eines neuen Kredits, wenn bei der SCHUFA eine Negativauskunft besteht. Sofern absehbar ist, dass Sie in absehbarer Zukunft wieder arbeiten werden und können, prüft die Bank, ob ein Kredit bei Krankengeld infrage kommt.

Sie darf in diesen Fällen allerdings nur das Krankengeld als regelmäßige Einnahmequelle berechnen, das normale Gehalt bleibt unberücksichtigt. Schwierig wird es, wenn das Ende der Krankheit nicht absehbar ist und das Risiko besteht, über die Dauer des Krankengeldbezugs hinaus nicht arbeiten zu können. In solchen Fällen kann das Krankengeld in der Regel von vornherein nicht berücksichtigt werden, da es nicht unbefristet gezahlt wird und das Einkommen im Anschluss ungeklärt ist.

So verbessern Sie Ihre Verhandlungsposition

Es empfiehlt sich, sofern man einen zusätzlichen Kredit benötigt, von vornherein bei mehreren Anbietern gleichzeitig Kreditanfragen zu stellen. Damit erhöht man die Chancen auf Gewährung erheblich. Einfacher wird es ebenfalls, sollten Sie über ausreichende Sicherheiten verfügen, die bei der Bank hinterlegt werden können. Sofern Sie der Bank einen Bürgen benennen können, welcher notfalls Ihre Zahlungsverpflichtungen übernimmt, werden Sie keine Probleme haben, einen neuen Kredit zu erhalten.

Das Kreditinstitut wird sich im Ernstfall beim Bürgen schadlos halten. Spezielle Angebote zum Kredit bei Krankengeld werden von keiner Bank angeboten, sie gelten als normale Konsumentenkredite und werden derzeit am Markt mit Zinssätzen zwischen 2,9 % und 4.1 % angeboten, je nach Kreditsumme und Rückzahlungszeitraum.

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