Kredit für die Hausfrau

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Hinter dem Begriff Kredit für die Hausfrau verbirgt sich ein allgemein übliches Ratenkreditgeschäft: Ein Kreditinstitut stellt einen bestimmten Kreditbetrag zur Verfügung, damit der Kreditschuldner etwas kaufen kann. Und den Kaufpreis dann bequem in Raten an das Kreditinstitut/die Bank zurückzahlt.
Wenn eine Hausfrau – oder natürlich auch ein Hausmann – einen solchen Kredit aufnehmen möchte, wird schnell deutlich, dass ihre Tätigkeit heute zwar gesellschaftlich anerkannt, aber keineswegs rechtlich gleichgestellt ist.

Denn die Hausfrau erhält dafür in der Regel keinen Lohn, kein Gehalt. Sie hat auch keinen – gesetzlichen – Anspruch auf Altersversorgung, mögliche Kindererziehungszeiten ausgenommen.
Nun fordert die Bank für die Prüfung eines Kreditantrages bei einem Kredit für die Hausfrau das gleiche, wie bei allen Antragstellern: Volljährigkeit, den Wohnsitz in Deutschland und Nachweis eines regelmäßigen Einkommens aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit.
An der letztgenannten Voraussetzung scheitern viele Kreditanträge.

Das mag auf den ersten Blick entmutigen – gleichwohl sollte man sich vor Augen führen, dass die Bank nicht die Tätigkeit der Hausfrau missbilligt, sondern lediglich eine Sicherheit haben möchte. Und wissen, auf wen oder was sie zurückgreifen kann, wenn die Kreditnehmerin die Kreditraten nicht zurückzahlen kann.
So gibt es dann weitere Möglichkeiten:

Der Kredit für die Hausfrau mit einem zweiten Kreditnehmer

Die eine Möglichkeit ist, dass der Kreditvertrag nicht nur mit der Hausfrau, sondern auch mit einem zweiten Kreditnehmer abgeschlossen wird. Dabei werden auch für den zweiten Kreditnehmer alle seitens der Bank erforderlichen Voraussetzungen geprüft und es ist unverzichtbar, das der zweite Kreditnehmer gegenüber der Bank den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit beibringt.

Beide Kreditnehmer sind dann gemeinsam verpflichtet, die entsprechenden Leistungen/Ratenzahlungen an die Bank zu erbringen. Wer das tatsächlich tut, ist der Bank gleichgültig. Wenn jedoch keine Raten gezahlt werden, kann sich die Bank aussuchen, von wem sie die Restdarlehensschuld erstattet haben möchte: Im Ergebnis immer von dem, der zahlen kann.

Der Kredit für die Hausfrau mit einer Bürgschaftserklärung durch einen Zweiten

Die zweite Möglichkeit ist, dass ein Zweiter gegenüber der Bank erklärt, dass er für die Hausfrau bürgt.
Also für den Fall, dass Sie nicht zahlen kann, alle Verpflichtungen gegenüber der Bank übernimmt. Auch hier wird die Bank die Bonität des Bürgen genau prüfen und ausschließlich jemanden akzeptieren, bei dem sie sicher sein kann, dass von dort die Bedienung des Kredites möglich ist.

Der Kredit für die Hausfrau mit weiteren Sicherheiten

Wenn die Antragstellerin für einen Kredit für die Hausfrau Eigentümerin oder Miteigentümerin einer Immobilie ist, ist es grundsätzlich möglich, der Bank die Immobilie als Sicherheit anzubieten – in Form einer Grundschuld, die für die Bank im Grundbuch eingetragen wird. Hierfür muss jedoch eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, in der Regel wird die Bank die Immobilie selbst – durch einen Sachverständigen – bewerten lassen und prüfen, inwieweit diese im konkreten Fall noch als Sicherheit dienen kann.

Darüber hinaus sind auch Verpfändungen von Sparguthaben, gebundenen Festgeldkonten, oder weiteren vermögenswerten Gegenständen – als Sicherheit – möglich. In all‘ diesen Fällen ist es aber in jedem Fall gut, zusätzlich fachkundigen Rat einzuholen.

Insgesamt erscheint es als sinnvoll, bei verschiedenen Banken anzufragen und die Voraussetzungen, Konditionen und die Frage der notwendigen Sicherheiten zu vergleichen. Oft legen die Banken zusätzlich Wert auf eine Restschuldversicherung. Hier sollte man in jedem Falle prüfen, wie hoch die Kosten sind und sich ebenso Angebote von verschiedenen Versicherern unterbreiten lassen, um unnötigen Kosten zu entgehen.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage