Kredit für Weiterbildung

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Um am derzeitigen Arbeitsmarkt bestehen zu können, ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabdingbar sich weiterzubilden. Da jedoch jede Weiterbildung nicht nur zeit- sondern auch meist sehr kostenaufwendig ist, gibt es diverse Möglichkeiten der Finanzierung der gewünschten Weiterbildung, sprich einen Kredit für Weiterbildung.

Ein adäquater Ansprechpartner für einen Kredit für Weiterbildung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die als Anstalt öffentlichen Rechts unter anderem attraktive Darlehen für Weiterbildungswillige vergibt.
Als Kredit für Weiterbildung stellt die KfW unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungskredit, einen Studienkredit oder ein BAföG-Bankdarlehen zur Verfügung.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein Kredit für Weiterbildung für Schülerinnen und Schüler, die entweder schon eine Berufsausbildung gemacht haben oder den Abschluss ihrer Berufsausbildung durch den Bildungskredit finanzieren möchten. Wichtig ist hierbei, dass nur Ausbildungen gefördert werden, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt sind. Da für diesen Kredit der Bund die Bürgschaft übernimmt, sind die Kreditkonditionen sehr günstig, der Sollzinssatz liegt bei ab 2,57 Prozent pro Jahr, und die Schülerinnen und Schüler müssen durch die Bürgschaft des Bundes keine Sicherheiten für die Gewährung des Kredites stellen. Besonders erwähnenswert ist hier, dass die Rückzahlung erst vier Jahre nach Aufnahme des Kredites beginnt.

Studienkredit

Der Studienkredit ist ein Kredit für Weiterbildung für Studenten an förderfähigen Hochschulen. Dieser Kredit finanziert die Lebenshaltungskosten eines Studierenden für den Höchstzeitraum von 14 Semestern bis zu 650 Euro monatlich. Wichtig ist bei diesem Kredit, dass der Studierende in jedem Fall volljährig sein muss und nicht älter als 34 Jahre sein darf. Dieser Kredit ist aufgrund seines geringen Sollzinssatzes ab 3,99 % pro Jahr sehr attraktiv. Zudem sind keinerlei Sicherheiten für die Kreditaufnahme erforderlich und die Rückzahlung dieses Kredites beginnt frühestens ein halbes Jahr nach der letzten Auszahlung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diesen Kredit mit anderen Finanzierungen zu kombinieren.

Meister-BAföG bzw. Weiterbildungs-BAföG

Meister-BAföG bzw. Weiterbildungs-BAföG ist ein Kredit für Weiterbildung, der es Fachkräften ermöglicht beruflich aufzusteigen. Voraussetzung für diesen Kredit für Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung und die Weiterbildung muss durch eine öffentlich-rechtliche Prüfung beendet werden, zum Beispiel eine Prüfung bei der IHK. Es werden sämtliche Fortbildungen gefördert, die eine sogenannte „Aufstiegsfortbildung“ sind. Die Höchstförderungsgrenze für diesen Kredit für Weiterbildung beträgt n10.226 Euro, wobei hier 30,5 Prozent staatlich bezuschusst werden und die Restsumme dieses Kredites für Weiterbildung als zinsgünstiges Darlehen mit einem Sollzinssatz ab 3.27 Prozent pro Jahr finanziert werden kann. Zudem können während der Fortbildung Zuschüsse für den Lebensunterhalt beantragt werden. Diese Zuschüsse sind abhängig vom jeweiligen Familienstand. Für Personen, die im Anschluss an die Weiterbildung aufgrund der erworbenen Qualifikation eine Selbstständigkeit anstreben, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass 66 Prozent des Restdarlehens erlassen werden.

Abschließend ist zu sagen, dass man sich vor dem Abschluss eines Darlehens einer adäquaten Beratung unterziehen sollte, um für sich einerseits die die günstigstes Finanzierungsmöglichkeit zu finden und andererseits auch die staatlichen Förderungen wie z. B. Begabtenförderung, Bildungsgutschein, Bildungskredit, Bildungsscheck, WeGebAU, Weiterbildungsdarlehen, Weiterbildungsprämie und Weiterbildungssparen auszuschöpfen.

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