Kredit mit ALG 2

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Im Jahr 2003 verordnete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder der deutschen Sozialpolitik einen neuen Kurs. Die Bundesregierung entschied, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen. Die neue staatliche Hilfe wurde Arbeitslosengeld 2 (verkürzt meist nur ALG 2 oder ALG II) getauft und bewegte sich auf dem Niveau der vormaligen Sozialhilfe. Empfänger dieser Unterstützung, die einen Kredit mit ALG 2 aufnehmen möchten, wissen jedoch häufig über die Schattenseiten des System zu berichten.

Kredit mit ALG 2: Da liegen die Probleme

Ein Kredit mit ALG 2 ist ein Darlehen, das faktisch ohne jede Sicherheit gewährt werden muss. Man ist arbeitslos, denn ansonsten wäre man nicht zum Bezug der Stützte berechtigt. Um Arbeitslosengeld II zu bekommen, muss man außerdem sämtliche anderen Vermögenswerte auflösen und darf nur etwa 7.000 Euro zurückbehalten. Die Einkünfte beschränken sich auf die monatlichen Zahlungen vom Staat (etwa 364 Euro) sowie die geringen Zuverdienstmöglichkeiten, die zwischen 120 und 160 Euro gedeckelt sind. Als Grundlage zur Berechnung, wie hoch die Raten sind, die der ALG 2-Empfänger monatlich tilgen kann, darf der Sachbearbeiter im Finanzinstitut nur die Zuverdienstmöglichkeiten in Betracht ziehen und diese auch nicht zu 100 Prozent. Ein Kredit mit ALG 2 ist ein Darlehen, bei dem man die Bank um Geld bittet, keine Sicherheit für die Rückzahlung präsentieren kann und bestenfalls etwa einhundert Euro monatlich an Ratenzahlungen tilgen kann. Schon durch diese Zahlen wird klar, dass ein solches Darlehen aufgrund maximaler Laufzeiten, die in der Regel von 72 bis zu 84 Monaten reichen, höchstens ein Kleinkredit sein kann.

Kredit mit ALG 2: Die Möglichkeiten

Dies gilt allerdings nur für ein Darlehen, das dazu dienen soll, einen finanziellen Engpass zu beseitigen oder aber einen Traum zu erfüllen. Es gibt gewisse Kredite, die Empfänger der staatlichen Unterstützungszahlungen wesentlich leichter als andere Menschen bekommen: Dabei handelt es sich um Gelder, die ihnen dabei helfen sollen, das staatliche Fürsorgesystem hinter sich zu lassen: Der Staat hilft beispielsweise mit Fördermitteln für die Selbstständigkeit. Das Konzept ist als „Ich-AG“ bekannt. Ein Darlehen wird aber auch dann gewährt, wenn es sicher dazu führt, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten. So gibt es beispielsweise Umzugsbeihilfen oder Kredite, um bestimmte Schulungen zu durchlaufen, die für einen künftigen Arbeitsplatz unverzichtbar sind.

Was aber, wenn man das Darlehen nicht für eine neue Anstellung, sondern einfach so braucht? In diesem Fall kann man sich noch immer an ausländische Banken wenden. Der Vorteil: Die Ratenbeschränkungen, die der deutsche Gesetzgeber den deutschen Banken auferlegt, gelten für ausländische Banken nicht. Dies bedeutet, man kann höhere monatliche Raten zahlen und hat daher Chancen auf einen größeren Kredit. Aber auch die ausländische Bank wird eine Sicherheit für das Darlehen verlangen. Der einfachste Weg ist dabei, wenn eine andere Person den Vertrag mitunterzeichnet und somit faktisch als Bürge fungiert.

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