Kredit trotz Offenbarungseid

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Der Offenbarungseid ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Mit einem Offenbarungseid versichert der Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Der Schuldner ist im Falle einer eidesstattlichen Versicherung zu einer Offenlegung seiner gesamten Vermögensverhältnisse verpflichtet. Verweigert ein Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder ist trotz vorheriger Ankündigung ein Schuldner nicht auffindbar und seine Vermögensverhältnisse daher nicht überprüfbar, ergeht gegen den Schuldner sogar ein Haftbefehl. Ist der Offenbarungseid einmal geleistet, so erfolgt eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, auf welches privatwirtschaftliche Unternehmen Zugriff haben, um sich von der Bonität ihrer Kundschaft zu überzeugen. Auch Banken und Sparkassen stellen vor Kreditvereinbarungen eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis und es versteht sich daher von selbst, dass Personen, die einen Offenbarungseid geleistet haben es sehr schwer haben ein Kreditinstitut zu finden, welches einen Kredit trotz Offenbarungseid gewährt.

 

Ist ein Kredit trotz Offenbarungseid möglich?

Kaum ein Kreditinstitut gewährt Kunden, welche eine Versicherung an Eides statt abgegeben haben, noch einen Kredit. Wichtige Kriterien bei einem Kredit trotz Offenbarungseid sind das Vorhandensein von regelmäßigem Einkommen sowie Sicherheiten jeder Art, beispielsweise in Form einer Lebensversicherung oder einer Immobilie. Um einem Kunden einen Kredit trotz Offenbarungseid gewähren zu können, muss das Kreditinstitut das individuelle Risiko ermitteln. In der Regel fällt die Verzinsung eines Kredites trotz Offenbarungseid daher höher aus als bei Kunden mit erstklassiger Bonität. Dies wird für die Kreditinstitute notwendig, um das höhere Risiko ihr Geld eventuell nicht zurückzuerhalten auszugleichen. Ein Kunde, der einen Offenbarungseid geleistet hat, hat schließlich bereits eine offizielle Erklärung über das Fehlen jedweder finanzieller Rücklagen abgegeben. Sind aber zumindest ein regelmäßiges Einkommen und andere Sicherheiten vorhanden, so kann der Kunde in der Regel einen Kredit zu einem erhöhten Zinssatz erhalten. Schwierig wird es, sobald der Kunde über kein regelmäßiges Einkommen über der Pfändungsgrenze verfügt und seinen Lebensunterhalt beispielsweise über den Bezug von Leistungen nach der Hartz IV-Gesetzgebung bestreitet. Dann hilft in der Regel nur das Aufführen eines zahlungsfähigen Bürgen, welcher mit seinem Vermögen für die Kreditwürdigkeit des Kunden bürgt.

Einige Banken bieten ihren Kunden auch das Abschließen einer Versicherung, beispielsweise einer Unfallversicherung an, um auch im Schadensfalle zu gewährleisten, dass der Kunde noch über ein ausreichendes und pfändbares Einkommen verfügt. Vorsicht ist bei Kreditinstituten geboten, welche vorwiegend im Internet mit der Vergabe von Krediten in jeglicher Höhe an Jedermann werben. Solche Kreditinstitute können schwerlich seriös sein. Auch stecken hinter solchen Annoncen in der Regel keine Kreditinstitute, sondern Vermittler, die für ihre Kreditvermittlungstätigkeit in der Regel sehr hohe Vermittlungsgebühren verlangen. Diese werden auch dann fällig, wenn es zu keiner Kreditvermittlung gekommen ist. Insbesondere für Kunden mit einer schlechten Bonität ist daher Obacht bei der Kreditsuche geboten. Gerne nutzen unseriöse Kreditvermittler und Kreditinstitute die oftmals verzweifelte Situation eines Kreditnehmers aus und ziehen ihm auch noch den letzten Rest des Geldes aus der Tasche.

Für jeden Kreditnehmer, der auf die Gewährung eines Kredit trotz Offenbarungseid angewiesen ist, bedeutet dies, alle Vertragsunterlagen von Vermittlern und Instituten sorgfältigst durchzulesen und zu prüfen, um auch alle versteckten Kosten und Gebühren zu identifizieren. Notfalls sollten die Vertragsunterlagen für einen Kredit trotz Offenbarungseid von einem Fachmann geprüft werden.

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