Umschuldung bei Scheidung

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Eine Scheidung ist nicht nur schmerzhaft und zeigt das Scheitern einer im Vorfeld starken Beziehung auf. Sie ist auch teuer. Gilt es doch, den gemeinsamen Hausstand sowie die Finanzen so aufzuteilen, dass jeder den Anteil bekommt, der ihm zusteht. Während die Möbel noch schnell geteilt sind, geht es bei den wertvollen Besitztümern meist nicht ohne Streit. Kommt dann noch das Geld hinzu, wird es meist besonders unangenehm. Denn wer teilt schon gerne seine Ersparnisse, die vielleicht über viele Jahre mühsam zusammengetragen wurden.

Doch eine Ehe basiert nicht immer nur auf einem Guthaben und wertvollen Gegenständen. Sie kann auch Kredite und Schulden hervorgebracht haben, die es bei der Scheidung ebenfalls zu teilen gilt. Denn die meisten Kredite werden in der Ehe gemeinsam aufgenommen. Das bedeutet, dass auch nach der Scheidung beide ehemaligen Partner dafür haften müssen. Hinzu kommen die Schulden, die ebenfalls aufgeteilt werden müssen. Vorausgesetzt natürlich, dass beide Partner für die Schulden verantwortlich sind und diese nicht nachweislich und absichtlich von nur einem Partner erzeugt wurden. Dann muss nämlich dieser eine Partner die Schulden auch alleine weiter übernehmen.

Eine Umschuldung muss her

Da kaum jemand den anderen Partner einfach auszahlen kann, um mögliche Immobilien, Wertgegenstände, Kredite und auch sonstige Schulden gerecht zu teilen, muss eine Umschuldung bei der Scheidung her, die eine gerechte Verteilung der Last ermöglicht. Diese Umschuldung bei der Scheidung kann auf verschiedenen Wegen realisiert werden.

Auf der einen Seite kann natürlich zwischen den ehemaligen Partner eine Vereinbarung getroffen werden, dass ein Partner die Schulden und Kredite übernimmt und der andere Partner ihm dafür monatlich die Hälfte der Kosten überweist. So muss die Bank nicht für eine Umschuldung bei der Scheidung bemüht werden und es müssen keine neuen Kredite aufgenommen werden.

Es ist aber auch möglich, dass bei der Scheidung Schulden und Guthaben so untereinander aufgeteilt werden können, dass ein gerechter Ausgleich stattfindet. Gelingt dies jedoch nicht, muss jeder Partner eine eigene Umschuldung bei der Scheidung durchführen. Und das bedeutet, dass jeder einen neuen Kredit aufnehmen muss, damit die Last getragen werden kann.

Für die Kreditaufnahme ist es wichtig, dass beide Partner getrennt voneinander eine gute Bonität vorweisen können. Denn nur dann ist ein Kredit möglich. Sollte ein Partner diesbezüglich Schwierigkeiten haben, muss ein Bürge dafür sorgen, dass der Kredit möglich wird. Allerdings sollte nicht der Ex-Partner als Bürge in Betracht gezogen werden, da dieser ebenfalls einen Kredit aufnehmen muss und daher von der Bank höchstwahrscheinlich nicht als Bürge anerkannt wird.

Zudem muss die benötigte Kreditsumme feststehen. Diese kann im Vorfeld genau berechnet werden. Zur Not mit Hilfe der Anwälte, die sich mit dem Teilen von Vermögen und von Schulden sehr gut auskennen und daher keine Schwierigkeiten haben werden, eine exakte Summe für jeden der ehemaligen Partner zu ermitteln. Vor der Aufnahme des neuen Kredites sollte obendrein immer ein Vergleich stattfinden, damit ein guter und lohnenswerter Kredit gefunden werden kann. Dieser sollte bezüglich der Rückzahlung immer an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, die nach der Scheidung vorherrschen. Besonders der finanzielle Aspekt und das damit einhergehende Budget sollte nicht aus den Augen verloren werden, wenn die monatliche Rate für den Kredit festgelegt wird.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage