Kredit für Kleingewerbe

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Beim Stichwort „Kredit für Kleingewerbe“ besteht grundsätzlich erst einmal Skepsis. Antragsteller sorgen sich, ob ihr Kreditantrag überhaupt angenommen wird und Banken sind sehr kritisch gegenüber dem Kredit für Kleingewerbe, weil hier grundsätzlich keine festen Einkünfte zu verzeichnen sind, die den Kredit absichern.

Aber dennoch haben sich auch hier – nicht zuletzt aufgrund des steigenden Wettbewerbs unter den Banken – Möglichkeiten ergeben, um den Kredit für Kleingewerbe zu erhalten und damit Finanzierungen für das eigene Unternehmen zu betreiben.

Wofür kann der Kredit für Kleingewerbe genutzt werden?

Generell kann ein Kredit für Kleingewerbe für alle Anschaffungen genutzt werden, die rund um das Gewerbe getätigt werden müssen. Das kann die Anschaffung von Maschinen oder Fahrzeugen betreffen, eine Renovierung oder auch die Ausstattung mit Büroequipment. Generell sollte sich ein Kleingewerbebetreibender auch nicht scheuen, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, wenn der Bedarf für einen Kredit für Kleingewerbe besteht. Ansprechpartner sind hier alle Banken, die Firmenkredite gewähren.

Wie kann ein Kleingewerbebetreibender seiner Bonität nachweisen?

Generell verlangen Banken beim Kredit für einen Kleingewerbebetreibenden natürlich auch Bonitätsnachweise. Anders als beim Privatkunden, können hier natürlich keine Einkommensnachweise beigebracht werden, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu belegen. Kleingewerbebetreibende müssen daher ihre Geschäftszahlen offenlegen, um so den Erfolg des Unternehmens zu belegen und damit ihre Bonität für den Kredit für Kleingewerbe zu beweisen.

Die sogenannte BWA ist ein Nachweis, den Banken akzeptieren, denn hierin wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens belegt. Zudem wird die Bank, die als Vertragspartner auserkoren wurde, natürlich auch eine Bankauskunft einholen. So wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Gewerbebetreibende seinen Zahlungsverpflichtungen auch wirklich nachkommt.

Generell empfiehlt es sich gerade für Kleingewerbetreibende, die Hausbank im Hinblick auf den Kredit als ersten potentiellen Vertragspartner anzusprechen. Zwar kann man hier häufig nicht die günstigen Konditionen erzielen, dafür ist der Gewerbetreibende aber bereits bekannt und Einblicke in Geschäftskonten fallen der Bank somit leichter. DIe Kreditwürdigkeit kann so bei der Hausbank deutlich schneller und unkomplizierter belegt werden als bei einer fremden Bank, die dafür möglicherweise etwas günstigere Konditionen beim Kredit für Kleingewerbebetreibende bietet.

Welche Konditionen können Kleingewerbebetreibende am Markt erwarten?

Generell richten sich die Konditionen für den Kredit für Kleingewerbebetreibende nach der Bonität des Antragstellers. Je besser die Schufa und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, umso günstiger fällt der Kredit für das Kleingewerbe auch aus. Wer also hiermit lediglich in sein florierendes Unternehmen investieren möchte,kann mit preiswerteren Zinssätzen rechnen als jemand, der mit seinem Unternehmen um das blanke Überleben kämpft. NIcht selten lehnen Banken in Fällen, in denen die Schufa und die Zahlungsfähigkeit nicht sehr gut sind, auch ab, einen Kredit zu vergeben.

Steht es um die eigene Zahlungsfähigkeit schlecht bzw. weist die Schufa negative Einträge auf, kann ein Kredit aus dem Ausland die Lösung sein, denn hier werden keine Schufaauskünfte eingeholt. Auch die Gestellung eines Bürgen kann eine Lösung sein, um an die gewünschte Kreditsumme zu gelangen. In diesem Fall tritt der Bürge als dritter Vertragspartner in den Kreditvertrag ein und haftet bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers. Eine einwandfreie Schufa sowie auch eine abhängige Beschäftigung mit festem Einkommen sind die Voraussetzung für die Akzeptanz des Bürgen durch die Bank und das Zustandekommen des Kreditvertrages.

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