Kredit für Studiengebühren

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Nachdem das Verbot von Studiengebühren im Januar 2005 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde, führten insgesamt sieben unionsgeführte Bundesländer Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro ein. Weitreichende Proteste von Studenten sowie der allgemeinen Bevölkerung sowie Wechsel der jeweiligen Landesregierungen haben jedoch dazu geführt, dass ab dem Wintersemester 2011/2012 nur noch in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen Studiengebühren erhoben werden.

Für Studenten in diesen Bundesländern stellt sich somit die Frage der Finanzierung von 500 Euro pro Semester, ein Betrag, der gerade Studierende aus finanziell schwächeren Elternhäusern vor nicht unerhebliche Probleme stellen kann, vor allem, da auch BAföG-Empfänger von den Gebühren nicht ausgenommen sind.

Aufgrund der im Rahmen des Bologna-Prozesses durchgeführten Umstellung der meisten Studiengänge auf das in der Regel bedeutend straffer durchorganisiertes Bachelor- und Master-System, entfällt für viele Studenten die Möglichkeit, die Gebühren durch Aufnahme einer Nebentätigkeit zu stemmen. Somit bleibt als Finanzierungsmöglichkeit ein Kredit für Studiengebühren.

Studienbeitragsdarlehen als Möglichkeit der Finanzierung

Um die Belastung durch die Gebühren auf die Zeit nach dem Studium zu verschieben, wurde von der Politik das sogenannte Studienbeitragsdarlehen eingeführt. Dieser Kredit für Studiengebühren kann jedoch nicht kostenfrei sondern nur zu wechselnden Zinssätzen bezogen werden. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sind jedoch immer durch eine Obergrenze gedeckelt.

Um solch einen Kredit für Studiengebühren beantragen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Verfügbar ist er für ein Erststudium in der Regelstudienzeit plus vier Semester. Bei einem Fachwechsel wird die bereits studierte Zeit mit angerechnet. Die Altersgrenze dürfte nur für wenige Studenten eine Hürde sein, liegt sie doch in der Regel bei 35 Jahren und in Bayern sogar bei 40 Jahren.
Beantragt werden kann dieser Kredit für Studiengebühren nur am Studienort und nur von deutschen Staatsbürgern und Bürgern der EU. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn ein Bürger eines anderen Landes in Deutschland seine Hochschulreife gemacht hat.

Unterschiedliche Konditionen in den Bundesländern

Das Studienbeitragsdarlehen, wird abhängig vom Bundesland, von verschiedenen Banken ausgegeben. In Bayern und Niedersachsen vergibt die KfW-Förderbank den Kredit für Studiengebühren, in Baden-Württemberg ist dafür die L-Bank zuständig.
Die Zinssätze variieren deutlich. Die KfW-Förderbank in Bayern erhebt nur 2,89% Zinsen, die L-Bank in Baden-Württemberg verlangt hingegen 4,169% Zinsen. Dazwischen liegt die KfW-Förderbank in Niedersachsen mit 3,26% Zinsen. Die Deckelung der Zinssätze liegt jedoch in Bayern und Niedersachsen bei 7,75% bzw. bei 7,5%, wohingegen der Zinssatz in Baden-Württemberg nur maximal 5,5% erreichen kann. Somit kann ein Kredit für Studiengebühren in Baden-Württemberg auf lange Frist sogar günstiger sein als in Bayern oder Niedersachsen, falls diese Bundesländer ihre Zinssätze erhöhen. (Stand für alle Zinsangaben: 26.03.2011)

Soziale Verträglichkeit durch Obergrenze und Karenzzeit

Um diesen Kredit für Studiengebühren sozial verträglicher zu machen, gibt es in allen Bundesländern eine Obergrenze der möglichen Schuldsumme. In allen drei Bundesländern, die noch Studiengebühren erheben, liegt diese bei 15.000 Euro für die Summe aus dem Studienbeitragsdarlehen und eventuellen BAföG-Bezügen. Alles, was im Verlaufe des Studiums darüber hinaus bezogen wird, muss nicht zurückgezahlt werden.

Nach dem Abschluss des Studiums tritt zunächst eine Karenzzeit in Kraft, während der noch nicht mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden muss. In Bayern beträgt diese 18 Monate, in allen anderen Bundesländern mindestens 24 Monate. Auch darüber hinaus kann man sich bei Unterschreitung eines gewissen Mindesteinkommens bis zu 12 weitere Monate von der Rückzahlung befreien lassen.

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